Lebenslauf | Aktuelles Projekt

Forschungsinteressen
Privatrecht, Strafrecht, Europäisches Recht

Forschungsgebiet(e)
Europa (speziell: EU, Deutschland, Frankreich)

Profil

Friederike Gehrke ist Doktorandin am Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung und arbeitet in der Max-Planck-Forschungsgruppe „Transformationen im Privatrecht: Kultur, Klima und Technologie' unter der Leitung von Dr. Mareike Schmidt. Für ihre Forschung am Max-Planck-Institut ist Friederike Gehrke von ihrer Tätigkeit als Richterin am Landgericht Berlin beurlaubt.

Friederike Gehrke hat sich während ihrer beruflichen Laufbahn und ihres Studiums stets mit verschiedenen Rechtsgebieten sowie deren internationalem Kontext und interdisziplinären Implikationen beschäftigt:

Von 2008 bis 2010 absolvierte sie ihr Referendariat am Kammergericht Berlin, mit Stationen u.a. beim Deutschen Generalkonsulat Hongkong, beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und am Landgericht Berlin. Nachdem Friederike Gehrke von 2011 bis 2015 als Richterin auf Probe beim Amtsgericht, Sozialgericht und bei der Staatsanwaltschaft Berlin tätig war, wurde sie zur Richterin auf Lebenszeit am Amtsgericht Berlin ernannt. Seitdem war sie abgeordnet bei der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung in Berlin (von 2017 bis 2020), in der Geschäftsstelle des Bundesrates (von 2020 bis 2021) und bei der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz in Berlin (von 2023 bis 2024), von 2021 bis 2022 absolvierte sie ihr Rechtsreferendariat am Kammergericht Berlin und war 2016 im Rahmen des European Judicial Training Network (Europäischen Netzwerk für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten) am Amtsgericht Burgos, Spanien, und 2023 auf einer Studienreise am Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung.

Warum Recht und Ethnologie?

Richter und Staatsanwälte sehen sich in immer mehr Fällen mit Kontexten und Fragen der kulturellen Vielfalt konfrontiert, wo auch die Überschneidung von Recht und Ethnologie deutlich wird. Sich der unterschiedlichen kulturellen Hintergründe und Wahrnehmungen aller Beteiligten bewusst zu sein, mögliche kulturelle Auswirkungen auf das Recht zu verstehen, sich auf empirische Forschung zu beziehen und das Wissen über den Umgang mit kulturellen Praktiken und Symbolen im Rechtssystem zu vertiefen, kann den Blickwinkel erweitern und dazu beitragen, rechtliche Entscheidungen zu verfeinern.

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