Regeln und Verfahren

Institutsordnung

Am Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung (im Folgenden „Institut“ genannt) forscht und arbeitet eine große Zahl internationaler Wissenschaftler:innen, Servicebeschäftigter und Gäste. Um das Miteinander am Institut zu regeln, sichere Arbeitsabläufe zu gewährleisten und die gegenseitigen Rechte und Pflichten aufzuzeigen, ist eine Institutsordnung notwendig. Diese spiegelt die Umsetzung von Regelungen wieder, die sich für die gemeinschaftliche Arbeit und die Sicherheit aller als wichtig erwiesen haben.

Institutssatzung

Die Vereinssatzung der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (siehe Anlage 1; MPG-Satzung), die unmittelbar für die Institute geltende Regelungen enthält, bildet den Rahmen für diese Institutssatzung.

Die Institutssatzung regelt gemäß § 28 Abs. 2 der Vereinssatzung die Verfassung eines Instituts und legt die zentralen Mechanismen des Zusammenwirkens am Institut fest.

Die Geschäftsordnung des Instituts ergänzt und konkretisiert die in der Institutssatzung genannten Regelungen.

Fachspezifische Institutsordnungen (z.B. Zeichnungsregelung, Einkaufshandbuch) sowie das Organisationshandbuch (OHB) der Max-Planck-Gesellschaft enthalten weitere, zum Teil verbindliche Detailregelungen.

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