Transformations in Private Law:
Culture, Climate, and Technology

Transformationsprozesse können in verschiedenen Bereichen auftreten. Für die Zwecke dieser Max-Planck-Forschungsgruppe unterscheiden wir Transformationsprozesse in der Realität einerseits und Transformationsprozesse im Recht andererseits. Bei Veränderungen in der Realität konzentrieren wir uns auf die Bereiche Kultur, Klima und Technologie und berücksichtigen dabei ihre Beziehungen zur Gesellschaft und zu menschlichen Interaktionen. In Bezug auf Transformationsprozesse im Recht konzentriert sich unsere Arbeit auf das Privatrecht in Theorie und Praxis, einschließlich der Rechtsdogmatik, der Rechtstheorie und der Methoden der Rechtswissenschaft. Wir beziehen auch verschiedene Arten von Transformationsprozessen ein, beispielsweise den Wandel bestimmter Praktiken sowie die Zunahme von Vielfalt und Komplexität.
Vor diesem Hintergrund versucht die Forschungsgruppe, diejenigen rechtlichen Mechanismen besser zu verstehen, die sicherstellen, dass die Rechtsanwendung mit der Realität übereinstimmt: Welche unterschiedlichen Mechanismen gibt es in dieser Hinsicht, sowohl auf dogmatischer als auch auf methodischer Ebene? Inwieweit spiegeln sie sich in Theorie und Praxis wider? Wie anpassungsfähig sind diese Mechanismen in Bezug auf verschiedene Formen von Transformationsprozessen? Und nicht zuletzt: Inwieweit erfordern, bedingen oder ermöglichen Veränderungen in der Realität Veränderungen im Recht, in der Rechtspraxis, in der Rechtswissenschaft, in der Rechtstheorie und/oder in der juristischen Ausbildung?
Die Forschungsgruppe greift die Interdisziplinarität der Abteilung ‚Recht & Ethnologie‘ auf, zu der sie gehört. Wir arbeiten sowohl mit juristischen als auch mit empirischen Methoden – insbesondere aus der Sozialanthropologie, aber auch den Sozialwissenschaften im Allgemeinen. Unser Ziel ist es, die Disziplinen im Hinblick auf den Umgang mit Transformationsprozessen im Privatrecht fruchtbar zu kombinieren, um ein besseres Verständnis der Transformationsprozesse sowie des Rechts zu erlangen. Dabei befassen wir uns auch damit, wie Wissen aus anderen Disziplinen als der Rechtswissenschaft, insbesondere aus der Sozialanthropologie und der Soziologie, erfolgreich in die Rechtslehre, -theorie und -praxis integriert werden kann.
Derzeit arbeitet die Forschungsgruppe zu zwei Themenfeldern: